Kaum einem Utensil wird im automobilen Alltag so wenig Beachtung geschenkt wie dem Verbandkasten. Dabei kann der kleine Kasten - oder wahlweise das kleine Kissen - im Fall der Fälle nicht nur das eigene Leben retten, sondern auch das anderer in Not geratener Verkehrsteilnehmer oder Passanten. Vorausgesetzt natürlich, er ist schnell griffbereit, noch vollständig - und das Verfallsdatum ist nicht abgelaufen. Denn dies birgt nicht nur die Gefahr, dass das benötigte Material vielleicht nicht mehr verwendbar ist - es kann Sie bei einer Kontrolle auch teuer zu stehen kommen.
Laut § 35 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) gehört ein Verbandkasten in jeden Pkw, der in Deutschland im Straßenverkehr unterwegs ist. Für Busse mit mehr als 22 Sitzplätzen sind sogar zwei Verbandkästen vorgeschrieben. Sollten Sie ohne Verbandkasten oder einem Verbandkasten mit abgelaufenem Haltbarkeitsdatum in eine Verkehrskontrolle geraten, müssen Sie mit einem Bußgeld in Höhe von 15 Euro rechnen - und bei der Hauptuntersuchung einen geringen Mangel.
Seit Anfang 2015 dürfen nur noch Verbandkästen der neuen DIN-Norm verkauft werden.
Der nach DIN-Norm 13164 erforderte Inhalt sieht wie folgt aus:
Dreiecktücher | DIN 13 168-D
4 Einmalhandschuhe | DIN EN 455
1 Erste-Hilfe-Broschüre
1 Erste-Hilfe-Schere | DIN 58279-A145
14-teiliges Fertigpflasterset
2 Feuchttücher zur Hautreinigung
2 Fixierbinden | DIN 61634-FB-6
3 Fixierbinden | DIN 61634-FB-8
1 Heftpflaster | DIN 13019-A - 5 m x 2,5 cm
6 Kompressen | 10 cm x 10 cm
1 Rettungsdecke | 210 cm x 160 cm
2 Verbandpäckchen | DIN 13151-M
1 Verbandpäckchen | DIN 13151-G
1 Verbandpäckchen | DIN 13151-K
Verbandtuch | DIN 13152-BR - 40 cm x 60 cm
1 Verbandtuch | DIN 13152-A - 60 cm x 80 cm
4 Wundschnellverbände | DIN 13019-E - 10 cm x 6 cm
Es muss nicht alles gleich im Müll landen, denn Pflaster beispielsweise können nach Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatum ohne Bedenken weiter genutzt werden.
Alles andere wie Verbände und Kompressen, können auch an das Deutsche Rote Kreuz oder anderen Anbietern von Erste-Hilfe-Kursen weitergegeben werden. Diese werden dankend erhalten und als Übungsmaterial in den Kursen genutzt.
Das Verfallsdatum findet man meistens auf der Rückseite des Verbandkastens.
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